Die CDU finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen.

Die Mitglieder der CDU haben das Recht auf Information und Teilnahme am politischen Willensbildungsprozess. Das verursacht Kosten. Deshalb werden die Mitglieder gebeten, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag zu leisten.

Der Mindestbeitrag beträgt 6 Euro im Monat. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 2.500 Euro gilt für den monatlichen Mitgliedsbeitrag ein Orientierungsbeitrag von 15 Euro. Dieser beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 4.000 Euro 25 Euro und bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 6.000 Euro 50 Euro.

Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom 13. Parteitag der CDU Deutschlands beschlossene Tabelle:

Bruttoeinkommen   monatlicher Beitrag
bis 1.000,00 EUR   6,00 EUR
bis 1.500,00 EUR   6,00 bis 10,00 EUR
bis 2.000,00 EUR   10,00 bis 15,00 EUR
bis 2.500,00 EUR   15,00 bis 20,00 EUR
bis 3.500,00 EUR   20,00 bis 35,00 EUR
bis 5.000,00 EUR   35,00 bis 50,00 EUR
über 5.000,00 EUR   50,00 EUR und mehr

Wenn auch Sie Mitglied in der CDU werden möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an den:

CDU Stadtverband Quedlinburg
Breite Straße 37
06484 Quedlinburg

Ihr Mitgliedsantrag wird dann umgehend bearbeitet. Wir freuen uns auf Sie!
  
Wenn Sie die CDU Quedlinburg mit Ihrer Spende unterstützen möchten, finden Sie hier die notwendigen Angaben:

CDU-Kreisverband Harz

IBAN: DE 89 8107 0024 0210 2069 00

Deutsche Bank AG

Kennwort: CDU-Stadtverband Quedlinburg

 

Übrigens: Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge und Spenden von natürlichen Personen können bis zu einem Gesamtumfang von 3.300,00 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600,00 € steuerlich berücksichtigt. Davon sind bis zu 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift ermäßigt sich die Einkommensteuer um maximal die Hälfte dieses Betrages. Darüber hinaus gehende Zuwendungen bis max. 1.650 Euro/3.300 Euro können steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Zusätzliche Informationen