Selbstbedienung bei der Aufwandsentschädigung – Stadtrat Damm stimmt selbst für eine Erhöhung seiner Bezüge um 100 Euro

In der Sitzung des Haupt und Finanzausschusses am gestrigen 2. März 2011 wurde eine neue Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker zum Beschluss in der Stadtratssitzung vorbereitet. Die ehemaligen Bürgermeister und jetzigen Ortschaftsbügermeister Kunze, Rössling und Sauer konnten nicht widerstehen, hierbei für einen Besitzstandserhalt zu plädieren. Das bedeutet im Klartext, es wurde versucht, die alten, vielfach höheren Bezüge aus vorangegangener Tätigkeit auf die neue Tätigkeit mit geringerem Aufgabenfeld zu übertragen. Diesem Ansinnen folgte der Ausschuss jedoch nicht.
Anders verhielt es sich jedoch bei einer Erhöhung der Entschädigung bei Doppelfunktionen. Die von Stadtrat Krieseleit (Die Linke) eingebrachte Änderung der Satzung beendet die bestehende Regelung, wonach bei Doppelfunktionen nur für die jeweils höchstdotierte Funktion Entschädigung gezahlt wird. Pöstchenhascher werden doppelt abgefunden, das Ehrenamt wird finanziellen Interessen untergeordnet. Derzeit profitiert von dieser Regelung nur Stadtrat Damm (Die Grünen), der es sich nicht nehmen ließ, diesem Nachschlag für sich selbst seine Zustimmung zu geben. Vergessen waren Ideale wie Trennung von Amt und Mandat, wenn man schon durch die Entscheidung des Wählers mit der Bildung einer Kleinstfraktion bestraft wird, will man wenigstens finanziell richtig zugreifen.
Die CDU-Fraktion wird sich im kommenden Stadtrat am 10.3.2011 dafür einsetzen, dass zusätzliche Belastungen durch unverhältnismäßige Aufwandsentschädigungen vom Stadthaushalt fern gehalten werden und das Ehrenamt ein Ehrenamt bleibt.
 

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