Am 30.9.2010 stand vor dem Quedlinburger Stadtrat die Entscheidung, ob die Stellplatzsatzung und die Ablösesatzung für Stellplätze, die Bauherrn  und Gewerbetreibenden unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten vorschreibt, Parkmöglichkeiten zu schaffen, weiter gelten soll oder nicht.
Nach ausführlicher Diskussion sprach sich die CDU-Fraktion gegen ein Weitergelten dieser Satzungen aus, da beide Regelungen ein nicht mehr zeitgemäßes Investitionshemmnis darstellen. Einem ungerechtfertigt hohem Verwaltungsaufwand steht außerdem gegenüber, dass in den letzten sechs Jahren keine Einnahmen für den Stadthaushalt erzielt wurden. Dieses ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass bei Investoren und Gewerbetreibenden ein Umdenken stattgefunden hat. Auf Grund der Marktlage spielt die Berücksichtigung erforderlicher Stellplätze schon bei den Vorbetrachtungen von Baumaßnahmen und Existenzgründungen eine herausragende Rolle.
Obwohl Stadträte aller Fraktionen den hohen Verwaltungsaufwand sowie nicht mehr zu vertretende Personalkosten im Quedlinburger Rathaus bemängeln, waren nur die CDU-Abgeordneten bereit,  diese unwirksamen Instrumenten der Stadtentwicklung außer Kraft zu setzen. Von den übrigen Fraktionen wurde die Möglichkeit zum oft propagierten Bürokratieabbau nicht genutzt. Da benachbarte Kommunen sich von derartigen überholten Reglementierungen bereits getrennt haben, bedeutet das Weitergelten beider Satzungen leider einen Wettbewerbsnachteil für unsere Stadt.

 

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